Private Krankenversicherung

Fuer Privatpatienten gibt es sehr unterschiedliche Vereinbarungen zwischen Versicherten und Versicherung. In der Regel werden 20, 30 oder unbegrenzte Stunden pro Jahr von der privaten Krankenkasse erstattet. Psychotherapie ist eine Leistung, welche nach Bewilligung von der privaten Krankenkasse uebernommen wird. Einige Vertraege schliessen jedoch eine Uebernahme von Psychotherapie aus, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Die Behandlung beginnt mit fuenf Probatorischen Sitzungen, in denen gemeinsam die Symptome erfasst und eine Diagnose und damit die Indikation fuer eine Psychotherapie erstellt werden. Hierzu wird durch Gespraech und Frageboegen Ihre Biographie betrachtet und ein persoenliches Stoerungsmodell fuer Ihre Symptome entwickelt. Anhand Ihrer Ziele wird dann ein Behandlungsplan erstellt. In diesem Rahmen erfolgt die medizinische Abklaerung (Konsiliarbericht), wobei ausgeschlossen werden soll, dass die psychischen Symptome nicht auf eine koerperliche Erkrankung zurueckzufuehren sind (z.B. koennen Schilddruesenueberfunktion oder Vitamin-D-Mangel depressive Symptome hervorrufen).

 

 

 

Danach kann der Antrag auf Psychotherapie gestellt werden, welcher von der Krankenkasse bewilligt werden muss, bevor die Therapie beginnen kann. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebuehrenordnung (GOP). Fuer Beihilfeberechtigte erfolgt die Beantragung ueber die Beihilfestelle, dort werden zunaechst eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen ) oder eine Langzeittherapie (45 Stunden) erstattet.